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Erste gynäkologische Untersuchung - was geschieht?

Erste gynäkologische Untersuchung - was geschieht?

Der erste Besuch in einer gynäkologischen Praxis ist vielen Mädchen oder jungen Frauen unangenehm. Es ist ihnen peinlich, einem fremden Menschen Einblick in einen so intimen Bereich zu geben. Diese Gefühle sind verständlich und normal.


Vorsorgeuntersuchungen und gynäkologische Untersuchungen sind für Frauen zunehmend etwas Normales. Für Mädchen und junge Frauen ist der erste Besuch bei einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin oft mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden. Meist ist der erst Besuch beim Frauenarzt im Alter von etwa 15 Jahren. Der häufigste Grund ist der Wunsch, sich eine Pille verordnen zu lassen.

Auch ohne körperliche Beschwerden oder ohne den Wunsch nach Verordnung der Pille macht der Besuch Sinn. Der erste Besuch beim Frauenarzt kann zu einem Beratungsgespräch erfolgen, beispielsweise über allgemeine Fragen zu Körper, Pubertät oder Verhütung - mit oder ohne frauenärztliche Untersuchung. Eine Beratung vor dem ersten Geschlechtsverkehr über Verhütungsmittel ist nichts Ungewöhnliches.

Darüber hinaus sollten Mädchen und junge Frauen sich bei folgenden Problemen frühzeitig einen Termin in einer Frauenarztpraxis geben lassen:

  • Probleme mit der Regel wie unregelmäßige Blutungen oder Schmerzen
  • Die Regel bleibt bis zum 16. Lebensjahr aus
  • Die Regel bleibt aus und es könnte eine Schwangerschaft bestehen
  • Bei stark riechenden Ausfluss oder bei Juckreiz im Scheidenbereich 

Für den ersten Besuch bieten Frauenärztinnen und Frauenärzte oft eine spezielle Teenager-Sprechstunde an.

Nach einem eingehenden Gespräch findet meist auch eine Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl statt. Das ist eine Art Liege, auf der man auf dem Rücken liegt und die Füße links und rechts auf die am Stuhl angebrachten Stützen legt. Automatisch kann der Stuhl nach oben gefahren und nach hinten gekippt werden, um eine Untersuchung durchzuführen. 

In der Regel sollte der erste Arztbesuch mit den Eltern besprochen werden. Die Schweigepflicht des Arztes gilt aber auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt  bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Dies bedeutet, dass bei Jugendlichen unter 15 Jahren der Arzt meistens berechtigt ist, den Eltern in vollem Umfang Auskunft zu geben. Über 15 Jahren geht man meistens von der vollständigen Schweigepflicht aus. Maßgebend ist aber immer die Einschätzung des Einzelfalls sofern der 18. Geburtstag noch nicht vollendet ist.

Der erste Besuch bei der Frauenarztpraxis ist vielen Mädchen und jungen Frauen unangenehm. Der häufigste Grund für den ersten Termin ist der Wunsch nach Verordnung der Pille. Auch ohne aktuelle Probleme ist ein Termin beispielsweise zum Beratungsgespräch sinnvoll.

Stand: 10.2010

Publikationsdatum:   17.12.10
Datum geändert:  19.04.11
 
 

Axel Kuchem

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